Ihre Rechte bei einem unverschuldeten Unfall
Optimale Unfallabwicklung
unverschuldeter Unfall
Beauftragung Sachverständiger und Rechtsanwalt
Reparaturauftrag in der gewünschten Werkstatt
Reparatur und Regulierung des Schadens
1. Freie Wahl des Sachverständigen
Es ist Ihr gutes Recht bei einem unverschuldeten Unfall einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Dieser stellt den Schadenumfang, die Schadenhöhe, Wertminderung, Restwert, Wiederbeswchaffungswert und die vorraussichtliche Reparaturdauer fest und erstellt damit eion Gutachten. Die Kosten für die Gutachtenerstellung hat die gegnerische Versicherung zu übernehmen.
2. Freie Wahl der Reparaturwerkstatt
Sie haben das Recht Ihr Fahrzeug in der von Ihnen gewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen. Die Versicherung hat kein Recht Ihnen eine Werkstatt vorzuschreiben.
3. Freie Wahl des Rechtsanwalts
Zur Einordnung Ihrer Rechtsansprüche empfehlen wir Ihnen einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Die hierfür anfallenden Kosten hat die gegnerische Versicherung ebenfalls zu übernehmen.
4. Anspruch auf Wertminderung
Bei der Gutachtenerstellung wird vom Gutachter geprüft, ob Si efür Ihr Fahrzeug eine WErtminderung erhalten. Dies ist der Minderelös der beim Verkauf des reparierten Fahrzeugs zu erwarten ist.
5. Anspruch auf Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung
Für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfalls können SIe einen Mietwagen beanspruchen. Sollten Sie keinen Mietwagen benötigen können SIe alternativ einen Nutzungsausfall geltend machen.
6. Anspruch auf Erstattung anderweitiger Kosten
Die generische Versicherung hat bei einem unverschuldeten Unfall ebenfalls anderweitig, im Zusammenhang mit dem Unfall, anfallende Kosten wie z.B. Ummeldegebühren und Bergungskosten zu erstatten. ebenso hat die gegnerische Versicherung bei einer Verletzung, die Sie sich während des Unfalls zugezogen haben, ein Schmerzensgeld und ggf. einen Verdienstausfall zu erstatten.